Was machen wir?
Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG ist eine Förderstiftung, die auf Antrag Projekte Dritter unterstützt. Chancen hat ein Antrag, wenn das Projekt zu den Fördergebieten der Stiftung passt und der Projektantrag aussagekräftig und vollständig ist. Aus der Vielzahl der Anfragen kann nur eine begrenzte Zahl zur Förderung ausgewählt werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Ihre Projekte. Bei Fragen rufen Sie gerne an, schreiben Sie uns eine E-Mail oder einen Brief.
Was wird gefördert?
Die HERMANN REEMTSMA STIFTUNG fördert auf den Gebieten Kultur und Soziales. Das Fördergebiet Kultur umfasst Baudenkmalpflege, Restaurierung, Kulturerhalt und den Ankauf von Kunstwerken für Museen. Im Sozialen betrifft es die Förderung in der frühen Kindheit, die Stärkung des ländlichen Raums, das Empowerment von Frauen, die Wohnungslosenhilfe und die Unterstützung von Hospizarbeit.
Wer wird gefördert?
Gemeinnützige und/oder mildtätige Institutionen, z.B. Vereine, Stiftungen, Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, kommunale Einrichtungen, Kirchengemeinden oder Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Einzelpersonen, Tagungen, Veranstaltungen, Symposien, Reisen, Druckkosten und Stipendien. Ausgeschlossen sind Dauerförderungen und Zuschüsse für allgemeine Verwaltungshaushalte.
Wo wird gefördert?
Projekte in Norddeutschland, Ostdeutschland, vereinzelt in Polen und England.
Wie viel kann beantragt werden, sind andere Drittmittelgeber gewünscht?
Uns geht es um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Entschieden wird im Einzelfall. Je nach Projektgröße können die Fördermittel von einigen Tausend Euro bis zu einer Million Euro betragen. Kooperationen mit anderen Geldgebern werden ausdrücklich begrüßt. Jährlich werden 40 bis 50 neue Projekte bewilligt. Die Stiftung schüttet zwischen vier und sechs Millionen Euro im Jahr aus.
Was erwarten wir von Ihnen?
Sie »brennen« für Ihr Projekt. Sie bringen sich durch ehrenamtlichen oder überdurchschnittlichen professionellen Einsatz ein. Sie stellen einen Eigenanteil und kennen das Vorhaben wie kein zweiter. Sie sind vom Gelingen des Vorhabens überzeugt und glauben an die langfristige Wirksamkeit des Projekts. Sie denken und handeln unternehmerisch.
Was steht in Ihrem Antrag?
Bitte richten Sie Ihren Antrag formlos und schriftlich per Post oder als pdf-Dokument per E-Mail an die Geschäftsstelle der HERMANN REEMTSMA STIFTUNG. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt ins Förderspektrum der Stiftung passt, fragen Sie vorher gern per Telefon oder E-Mail mit einer Kurzbeschreibung in der Geschäftsstelle nach.
Der Antrag sollte enthalten:
- Anschreiben mit genauer Bezeichnung und den wichtigsten Eckdaten des Projekts einschließlich beantragter Summe
- Kurze Beschreibung des Projekts (je nach Vorhaben: Objekt, Situation, Umfeld, Konzept, Inhalt, Programm)
- Prägnante Erläuterung der geplanten Maßnahme und Kopien der dazugehörigen Unterlagen. Im Bereich Kultur sind das zum Beispiel detaillierte Kostenschätzung des Architekten, Stellungnahme des Denkmalpflegers, Angebote von Restauratoren, Gutachten. Im Bereich Soziales benötigen wir Information über die Zielgruppen und deren Bedarfe, Projektteilnehmer und die angestrebten Ergebnisse.
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Zeit- und Maßnahmenplan
- Aussagekräftiges Bildmaterial
- Informationen über die antragstellende Institution und handelnden Personen
- Kopie des aktuellen Freistellungsbescheids
Wann können Sie einen Antrag stellen?
Jederzeit. Für eine Befassung im Mai müssen die Anträge vor dem 1. März, für eine Befassung im November vor dem 1. September in der Geschäftsstelle schriftlich eingegangen sein. Die Geschäftsstelle trifft eine Vorauswahl.
Wer entscheidet und wann?
Der Vorstand der Stiftung entscheidet über Förderungen. Er kommt zweimal im Jahr zusammen, im Mai und im November. In Ausnahmefällen und bei besonderer Dringlichkeit können kurzfristige Entscheidungen herbeigeführt werden. Die Geschäftsstelle berät Sie im Vorfeld der Entscheidungen, prüft die eingegangenen Anträge und sucht Sie gegebenenfalls vor Ort auf. Absagen vor den Vorstandssitzungen sind möglich, wenn das vorgestellte Projekt außerhalb der Förderschwerpunkte liegt oder die Anzahl der eingehenden Anfragen die Fördermöglichkeiten der Stiftung überschreitet.